Wörterbuch

Begriffserklärungen zum Thema Überschuldung und Privatkonkurs.
Die Erklärungen sind nicht vollständig und sind auch nur auszugsweise dargestellt. Teilauszüge wurden aus dem „Schulden-Wörter-Buch – Schwere Wörter leicht erklärt“ der ASB Dachorganisation verwendet. Dies mit dem gesetzlichen Hinweis, dass Teile des Heftes verwendet und nachgedruckt werden dürfen, wenn die genaue Quellen-Angabe dabei steht. Quelle: ASB Schuldnerberatungen GmbH, 4020 Linz

Abschöpfungs-Verfahren
Alimente
Außergerichtlicher Ausgleich

Basis-Konto
Beschluss
Bonitäts-Prüfung
Bürgschaft, Bürge

Drittschuldner

Exekution
Exekutions-Register-Auszug
Existenzminimum

Fahrnis-Exekution
Forderung
Forderungs-Anmeldung

Gefährliche Schulden
Gläubiger

Haftung

Inkassobüro

Konto-Sperre

Obliegenheiten

Privatkonkurs

Raten-Vereinbarung
Restschuld-Befreiung
Rückzahlungs-Quote

Schulden-Prävention
Schuldenregulierungsverfahren
Solidarhaftung
Stundung

Tagsatzung

Überschuldung
Unterhalts-Zahlung

Verfahrens-Kosten, Masse-Kosten
Vermögen
Vermögens-Verwertung
Vermögens-Verzeichnis
Vertragliches Pfandrecht
Verzugs-Zinsen

Zahlungsplan
Zinsen
Zins- und Exekutions-Stopp

Abschöpfungs-Verfahren

Das Abschöpfungs-Verfahren ist im Privatkonkurs eine Form der Schulden-Regelung. Es wird der pfändbare Teil des monatlichen Gehalts/Lohn „abgeschöpft“. Dieser Teilbetrag wird an einen Verwalter übergeben. Dieser zahlt an die Gläubiger aus.

Alimente

Trennen sich Eltern, müssen für gemeinsame Kinder Alimente bezahlt werden. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bekommt Geld vom anderen Elternteil. Dieses Geld muss für die Kinder ausgegeben werden.
Wenn sich ein Paar trennt oder scheiden lässt, muss oft einer dem anderen regelmäßig Geld zahlen. Dies nennt man Unterhalts-Zahlung oder Alimente.

Außergerichtlicher Ausgleich

Das ist eine Schuldenregulierung unter Einbeziehung aller Gläubiger ohne Einschaltung der Gerichte. Die Gläubiger verzichten dabei auf einen Teil des Geldes. Es müssen jedoch alle Gläubiger mit der Regelung einverstanden sein. Es kann kein Gläubiger zur Annahme des außergerichtlichen Ausgleichs gezwungen werden.

Basis-Konto

Jeder hat das Recht auf ein Konto bei einer Bank. Auch wenn Sie überschuldet oder in einem Privatkonkurs sind, haben Sie das Recht auf ein Konto. Ein Basis-Konto kann man nicht überziehen, d. h. Sie können nur so viel Geld abheben, wie auf dem Konto ist.

Beschluss

Das Gericht kann einen Beschluss fassen. Das Gericht entscheidet, wie etwas weitergehen soll oder wer was zu tun hat.

Bonitäts-Prüfung

Wenn Sie bei der Bank einen Kredit aufnehmen möchten, prüft die Bank zuerst, ob Sie den Kredit auch zurückzahlen können. Das nennt man Bonitäts-Prüfung. Die Bank schaut sich an wie viel Sie verdienen, ob Sie ein Vermögen haben, wofür Sie regelmäßig Geld ausgeben, ob Sie Schulden haben und wie Ihr sozialer Status ist. Erst dann entscheidet die Bank, ob Sie einen Kredit bekommen.

Bürgschaft, Bürge

Wenn Sie eine Bürgschaft unterzeichnet haben, dann sind Sie Bürge. D. h. dass Sie die Schulden von einer anderen Person zurückzahlen werden, wenn diese Person das nicht selbst kann. Dazu unterzeichnen Sie einen Vertrag. Eine Bürgschaft sollte immer gut überlegt sein. Manchmal machen das Menschen aus Gefälligkeit. Oft können sie dann die Schulden der anderen Person nicht bezahlen und geraten dadurch selbst in große Schwierigkeiten.

Drittschuldner

Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen Geld dafür, dass Sie arbeiten gehen. Der Arbeitgeber schuldet Ihnen also Geld für Ihre Arbeit. Den Arbeitgeber nennt man daher Dritt-Schuldner. Wenn Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, entscheidet das Gericht, dass der Arbeitgeber einen bestimmten Teil Ihres Einkommens gleich an die Gläubiger ausbezahlen muss.

Exekution

Die häufigste Form ist die Fahrnis-Exekution und die Lohn-/Gehalts-Pfändung.

Exekutions-Register-Auszug

Der Exekutions-Register-Auszug ist eine Liste, die man beim Bezirksgericht anfordern kann. Auf dieser Liste sind alle Schulden einer Person aufgezählt, die von Gläubigern über das Gericht eingeklagt sind.

Existenzminimum

Das Existenzminimum ist die Höhe des Geldes, die einem Menschen, der gepfändet wird, zum Leben bleiben muss. Die Höhe des Geldes hängt dabei vom Einkommen der Person ab und ob die Person für jemanden anderen Unterhalt zahlen muss.

Fahrnis-Exekution

Bei einer gerichtlichen Exekution, wird das bewegliche Vermögen verkauft, um die Schulden zu begleichen. Der Gerichtsvollzieher prüft, ob es pfändbare Gegenstände, wie z. B. Möbel, Schmuck oder Geräte, etc. gibt. Mit diesem Geld aus dem Verkauf können die Schulden und die Kosten des Verfahrens bezahlt werden.

Forderung

Wenn Sie z. B. etwas kaufen, bezahlen es aber nicht gleich, entsteht für den Gläubiger gegen Sie eine Forderung. Eine Forderung ist eine Verpflichtung zur Zahlung. Das kann ein Kredit bei einer Bank sein, oder Sie haben sich Geld ausgeliehen.

Forderungs-Anmeldung

Bei einem Privatkonkurs-Verfahren wollen sich die betroffenen Gläubiger daran beteiligen, um ihr Geld zurückzubekommen. Darum melden die betroffenen Gläubiger ihre Forderungen dem zuständigen Gericht.

Gefährliche Schulden

Es gibt Schulden, die haben schwerwiegende Auswirkungen, wenn Sie diese nicht bezahlen. Dies wären z. B. wenn Sie Geldstrafen nicht zahlen, können Sie dafür ins Gefängnis kommen. Oder Ihre Miete nicht zahlen, dann können Sie die Wohnung verlieren. Diese Rechnungen sind daher immer zuerst zu bezahlen.

Gläubiger

Gläubiger ist derjenige, wem der Schuldner Geld schuldet. Gläubiger können Personen, Behörden oder Unternehmen sein.

Haftung

Wenn Sie einen Vertrag unterzeichnen, haften Sie für das, was im Vertrag steht. Einen Kredit müssen Sie z. B. zurückzahlen.

Inkassobüro

Ein Inkassobüro ist ein Unternehmen, welches im Auftrag der Gläubiger Schulden eintreibt. Diese Betreibung verursacht zusätzliche Kosten. Diese Kosten werden dann noch zu den anderen Schulden dazugerechnet.

Konto-Sperre

Wenn ein Schuldner im Privatkonkurs ist, wird das Konto bei der Bank gesperrt. Der Schuldner darf nur noch über das Geld verfügen, das dem Schuldner als Existenzminimum bleibt.

Obliegenheiten

Obliegenheiten sind bestimmte Regeln und Pflichten. Z. B. im Abschöpfungsverfahren muss der Schuldner dem Gericht und dem Treuhänder melden, wenn sich etwas an der Situation des Schuldners geändert hat. Z. B. ein Wohnortwechsel, Änderungen im Einkommen, bei Schenkungen, Erbschaften, Gewinnen, etc.. Kommt der Schuldner dieser Obliegenheiten nicht nach, kann das Abschöpfungsverfahren abgebrochen werden. Alle Schulden sind dann wieder da.

Privatkonkurs

Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren nennt man auch umgangssprachlich „Privatkonkurs“. Ein Verfahren, welches Schulden reguliert für Privat-Personen, die Schulden haben.

Raten-Vereinbarung

Sie können Ihre Schulden nicht auf einmal bezahlen? Dann können Sie mit Ihrem Gläubiger eine Raten-Vereinbarung treffen. Es wird eine Vereinbarung oder ein Vertrag unterzeichnet, dass Sie die Schulden nach und nach – meist in monatlichen Raten – zurückzahlen können. Sie zahlen so lange, bis die Schulden bezahlt sind. Wenn Sie in Raten zahlen, bezahlen Sie meist mehr, denn es werden Zinsen verrechnet.

Restschuld-Befreiung

Nach der erfolgreichen Durchführung einer Schulden-Regelung, werden Sie von den noch übrig gebliebenen Schulden befreit. Sie sind dann schuldenfrei. Dies nennt man Restschuld-Befreiung.

Rückzahlungs-Quote

Im Rahmen eines Privatkonkurses kann der Schuldner einen Zahlungsplan anbieten. Beim Zahlungsplan bieten Sie Ihren Gläubigern einen Plan, in dem Sie den Gläubigern plausibel mitteilen, wie viel Geld Sie in den nächsten 5 Jahren zurückzahlen. In dem Plan sehen die Gläubiger, wie viel Sie verdienen und wie viel Sie ihnen zurückzahlen können. Dies nennt man Rückzahlungs-Quote.

Schulden-Prävention

Prävention bedeutet, das man etwas tut, damit etwas nicht passiert, das man nicht möchte. Schulden-Prävention bedeutet, dass Sie schon vorweg jeden Monat Geld sparen. So schaffen Sie sich einen „finanziellen Polster“, sodass Sie dann in Zeiten, wo z. B. die Waschmaschine kaputt ist oder die Autoreparatur ansteht, Geld für die Bezahlung dieser Rechnungen haben.

Schuldenregulierungsverfahren

Das gerichtliche Schuldenregulierungsverfahren nennt man auch umgangssprachlich „Privatkonkurs“. Ein Verfahren, welches Schulden reguliert für Privat-Personen, die Schulden haben.

Solidarhaftung

Solidarhaftung bedeutet, dass mehrere Personen für die selben Schulden haften. D. h., dass mehrere Personen diese Schulden zurückzahlen können oder müssen. Die Gläubiger können wählen, von wem sie die Zahlung verlangen. Manchmal ist eine Reihenfolge festgelegt.

Stundung

Wenn Sie einen kurzfristigen Zahlungsaufschub benötigen, um Schulden zu bezahlen, dann können Sie mit Ihrem Gläubiger eine Stundung vereinbaren. Vorausgesetzt der Gläubiger ist damit einverstanden. Der Termin für die endgültige Zahlung wird somit verschoben.

Tagsatzung

Eine Tagsatzung ist ein anderes Wort für Verhandlung bei Gericht. Im Falle eines Privatkonkurs-Verfahrens werden alle Beteiligten dazu eingeladen.

Überschuldung

Wenn Sie Schulden haben und diese aber nicht mehr zurückzahlen können, spricht man von einer Überschuldung.

Unterhalts-Zahlung

Trennen sich Eltern, müssen für gemeinsame Kinder Alimente bezahlt werden. Der Elternteil, bei dem die Kinder leben, bekommt Geld vom anderen Elternteil. Dieses Geld muss für die Kinder ausgegeben werden.
Wenn sich ein Paar trennt oder scheiden lässt, muss oft einer dem anderen regelmäßig Geld zahlen. Dies nennt man Unterhalts-Zahlung oder Alimente.

Verfahrens-Kosten, Masse-Kosten

Bei einem Privatkonkurs können dem Schuldner zusätzliche Kosten im Verfahren entstehen. Das sind dann die Verfahrens-Kosten. Dazu zählen die Kosten für einen eventuellen Insolvenz-Verwalter. Wenn Gläubiger-Schutzverbände, wie z. B. der KSV (Kreditschutzverband von 1870) oder AKV (Alpenländische Kreditiorenverband) die Gläubiger unterstützt haben, muss der Schuldner auch die dabei entstehenden Kosten bezahlen.

Vermögen

Im Privatkonkurs zählt zum Vermögen alles, was eine Person an Geld und Eigentum hat. Man unterscheidet dabei bewegliches Vermögen (das sind pfändbare Gegenstände), pfändbares Einkommen (Lohn-/Gehaltspfändung), Liegenschaften (Haus, Wohnung, Grundstück), Erträge aus Versicherungen (z. B. Lebensversicherungen), Bargeld und Ersparnisse.

Vermögens-Verwertung

Das Vermögen, das der Schuldner nicht unbedingt zum Leben braucht, wird im Privatkonkurs-Verfahren verwertet. Das bedeutet, dass es verkauft und an die Gläubiger bezahlt wird. Ein Gerichtsvollzieher kommt in die Wohnung und schaut nach, ob es noch verwertbare Dinge gibt.

Vermögens-Verzeichnis

Das gesamte Vermögen und das Einkommen müssen genau aufgeschrieben werden. Zum Einkommen zählen z. B. der Lohn, Gehalt oder die Pension. Bei einem Konkurs muss das Vermögens-Verzeichnis ausgefüllt werden und vorliegen. Das Vermögens-Verzeichnis muss vollständig ausgefüllt werden. Falsche oder nicht vollständige Angaben sind strafbar.

Vertragliches Pfandrecht

Wenn Sie einen Kredit bei der Bank aufnehmen möchten, müssen Sie der Bank mit einem Vertrag erlauben, dass diese Ihr Vermögen oder Ihr Einkommen pfänden darf. Dies in dem Fall, wenn Sie den Kredit nicht zurückzahlen können.

Verzugs-Zinsen

Die Bank kann mehr Zinsen verlangen, wenn Sie einen Kredit in der vorgegebenen Frist, die Sie und die Bank mittels Kreditvertrag vereinbart haben, nicht bezahlen können. Diese Zinsen nennt man Verzugs-Zinsen. Es ist festgelegt, um wie viel diese Zinsen höher sein dürfen. Auch Gläubiger dürfen solche Verzugs-Zinsen verlangen. Dadurch können sehr schnell zusätzliche hohe Kosten entstehen.

Zahlungsplan

Im Rahmen eines Privatkonkurses kann der Schuldner einen Zahlungsplan anbieten. Beim Zahlungsplan bieten Sie Ihren Gläubigern einen Plan, in dem Sie den Gläubigern plausibel mitteilen, wie viel Geld Sie in den nächsten 5 Jahren zurückzahlen. In dem Plan sehen die Gläubiger, wie viel Sie verdienen und wie viel Sie ihnen zurückzahlen können. Dies nennt man Rückzahlungs-Quote.

Zinsen

Wenn Sie z. B. von einer Bank einen Kredit aufnehmen, müssen Sie nicht nur das geliehene Geld (Kapital), sondern noch mehr Geld zurückzahlen, das Kapital und Zinsen. Die Höhe der Zinsen ist in einem Vertrag festgelegt. Das ist dann der Zinssatz.

Zins- und Exekutions-Stopp

Wird ein Privatkonkurs-Verfahren eröffnet, dürfen ab diesem Zeitpunkt keine Zinsen mehr verrechnet werden. Es dürfen auch keine Exekutionen mehr durchgeführt werden. Die Schulden werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr höher. Scheitert der Privatkonkurs aber, dann gelten wieder alle Schulden und Zinsen.