Privatkonkurs

Warten Sie nicht bis der Hut brennt!
Raus aus den Schulden und auf zum Neuanfang!

Das Schuldenregulierungsverfahren ist ein Verfahren des österreichischen Insolvenzrechts. Umgangssprachlich wird er als Privatkonkurs bezeichnet.
Seit 1995 gibt es in Österreich diese Möglichkeit der Entschuldung für Privatpersonen. Ziel des Verfahrens ist es, redlichen und motivierten Schuldnern die realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu geben.


Ab 01.11.2017 wurde der Privatkonkurs auf Grund des Inkrafttretens des Insolvenzrechtsänderungsgesetzes 2017 (IRÄG 2017) neu geregelt:

1) Wegfall der 10 % Mindestquote 
D. h. alle Menschen, die nicht 10 % in 7 Jahren bezahlen können haben eine Chance auf Entschuldung.

2) Kürzere Laufzeiten – von 7 auf 5 Jahre
Es erfolgte eine Änderung von 7 auf 5 Jahre. Ein Privatkonkurs (Schuldenregulierungsverfahren) muss abgestimmt und entsprechend den gesetzlichen Richtlinien abgehandelt werden. Unter Zugrundelegung des monatlichen Einkommens und der Leistung der monatlichen Lebensunterhaltskosten, wird ein möglicher monatlicher Betrag eruiert, welcher im Privatkonkurs den Gläubigern angeboten werden kann. Auf Basis dieser Erarbeitung wird dann ein entsprechender Zahlungsplan erarbeitet. Jeder Fall ist anders und bedarf sorgfältiger Bearbeitung. Wir beraten Sie, erarbeiten mit Ihnen gemeinsam den Zahlungsplan und unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Daher ist es von großer Wichtigkeit rasch Hilfe anzunehmen, sodass Personen mit Schulden die oft verbundene subjektive Ausweglosigkeit überwinden und neue Perspektiven für einen Neuanfang erhalten. Mit dem Thema “raus aus den Schulden” beschäftigt sich unser Schuldnerberatungs-Team seit dem Jahre 2002, welches engagiert den Betroffenen – von der Privatperson bis zum/zur Unternehmer(in) – Hilfeleistung anbietet.

Ihr Insolvenz- und Schuldenberatungs-Team!
Hotline-Rufnummer: 03452 / 73286